Jetzt den Jagdschein verlängern!
Jägerinnen und Jäger sollten unbedingt darauf achten, ihren Jahresjagdschein rechtzeitig zu verlängern, insbesondere vor dem 1. April, dem Beginn des neuen Jagdjahres. Wer diese Frist versäumt, verliert nicht nur das Recht zur Jagdausübung, sondern riskiert auch ernsthafte waffenrechtliche Konsequenzen – bis hin zum Verlust von Waffenbesitzkarte (WBK) und Jagdschein.

Unbefugter Munitionsbesitz nach Jagdscheinablauf
Ein besonders kritischer Punkt ist der Besitz von Munition. Mit Ablauf der Gültigkeit des Jagdscheins entfällt gemäß § 13 WaffG automatisch die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen. Dies gilt insbesondere, wenn die Waffenbesitzkarte keinen separaten Eintrag für den Munitionsbesitz enthält (Spalte 7).
Wer dann weiterhin Munition besitzt, begeht unter Umständen eine strafbare Handlung nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 WaffG oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG.

Gefahr für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Besonders gravierend: Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG infrage stellen. Ist jemand als unzuverlässig eingestuft drohen:
• Der Widerruf der Waffenbesitzkarte (WBK) – und damit der Verlust aller eingetragenen Waffen
• Der Verlust des Jagdscheins – da die Zuverlässigkeit eine zwingende Voraussetzung für die Erteilung ist
Ein eigentlich vermeidbarer Fehler kann also den gesamten legalen Waffenbesitz gefährden.
Handlungsempfehlungen zur Fristwahrung
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Jägerinnen und Jäger folgende Maßnahmen treffen:
1. Jagdschein rechtzeitig verlängern – Wer weiterhin Munition besitzen und erwerben möchte, sollte seinen Jagdschein vor Ablauf verlängern lassen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
2. Munition rechtzeitig abgeben – Falls der Jagdschein nicht erneuert wird, sollte Munition rechtzeitig an eine berechtigte Person oder einen Händler abgegeben werden.
3. Munitionsbesitz siegeln lassen – Die Behörde kann auf Antrag das Feld für den Munitionsbesitz in der WBK mit einem Stempelabdruck siegeln, sodass der Munitionsbesitz damit legitimiert ist und sie nicht sofort abgegeben werden muss.

Fazit
Die rechtzeitige Verlängerung des Jagdscheins zum 1. April ist nicht nur für die Fortführung der Jagdausübung wichtig, sondern auch für den legalen Besitz von Munition und Waffen. Wer diese Frist verpasst, riskiert nicht nur den unbefugten Munitionsbesitz, sondern möglicherweise auch den Verlust seiner gesamten waffenrechtlichen Erlaubnisse. Deshalb gilt: Rechtzeitig verlängern!